ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltung der AGB
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
§ 2 Buchung / Buchungsbestätigung
- Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an immog.info@yahoo.de oder nutzen Sie die Buchungs- sowie Anfragemöglichkeit auf unserer Webseite.
- Können wir Ihnen die Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist erst mit Erhalt der Buchungsbestätigung und nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3) rechtskräftig.
- Vor Rechtskraft der Buchung behalten wir es uns vor, die Ferienwohnung auch anderweitig zu vermieten. Der Interessent erhält in diesem Fall eine entsprechende Nachricht.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Die Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Anzahlungsrechnung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor Anreise oder nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungsstellung.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 8,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde.
- Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen.
§ 4 An- und Abreise
- Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Ein früherer Bezug ist nur nach vorheriger Absprache mit uns und mit unserer schriftlichen Bestätigung möglich.
- Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16.00 Uhr bezogen werden kann.
- Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Wir behalten uns vor, die zusätzlichen Kosten durch eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
- Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
§ 5 Ferienwohnungen
- Die Ferienwohnung wird von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit dem notwendigem Inventar übergeben.
- Im Mietpreis inbegriffen sind insbesondere Bettwäsche und Handtücher (ein Duschtuch und ein Handhandtuch pro Person), Küchentücher, Müllbeutel, Toilettenpapier, Seife, Spülmittel, Spülmaschinentabs in einem für eine Nutzung üblichen Umfang. Ebenfalls in dem Mietpreis enthalten ist die Endreinigung bei einer entsprechend der Nutzung üblichem Verschmutzungsgrad. Bei unüblichen, starken Verschmutzungen wird der zusätzliche Aufwand in Höhe von pauschal mindestens 100,00 Euro netto abgerechnet.
- Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, sind wir hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
- Im Zweifel gilt ein Schaden als während der Mietzeit durch den Mieter verursacht, sofern der Schaden uns nicht unmittelbar nach Einzug schriftlich gemeldet wurde und der Schaden bei Auszug von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen festgestellt wurde. Gleiches gilt für fehlendes Inventar oder Einrichtungsgegenstände. Wir dokumentieren vor Bezug die Räume. Den Zeitwert von bei Auszug fehlende Einrichtungsgegenstände hat uns der Mieter zu ersetzen.
- Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.
- Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind von einer Schadensersatzpflicht des Mieters ausgeschlossen.
- Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei uns.
- Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Uns ist der Name und Anschrift sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.
§ 7 Aufenthalt
- Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr als sechs Personen benutzt werden, ist für jeden zusätzlichen Gast ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Pro zusätzlichem Gast berechnen wir pauschal 50 € pro Nacht. Wir haben in diesen Fällen zudem das Recht den Mietvertrag, fristlos zu kündigen.
- Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
- Der Mieter erklärt sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Hausordnung sowie diese AGB liegen auch in der Ferienwohnung aus. Die Einverständniserklärung mit beiden Regelwerken erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung sind wir berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt
- Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
Rücktritt 60 Tage – 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
Rücktritt 30 Tage – bis 14 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
Rücktritt 14 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn: 90% des Mietpreises - Wir bemühen uns in jedem Fall, die Wohnung anderweitig zu vermieten. Sofern diese Bemühungen Erfolg haben, ist der Mieter verpflichtet, lediglich den ggf. erzielten Mindererlös zu tragen, sofern die Wohnung nur mit einem Abschlag vermietet werden konnte.
- Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
§ 9 Rücktritt durch uns
- Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit) sowie andere nicht zu vertretender Umstände, die eine Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich unsere Haftung auf die Rückerstattung der Mietanzahlung. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
- Ein Rücktritt durch uns kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§10 Haftung
- Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts.
- Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.
§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
- Wir unterhalten in der Ferienwohnung Internetzugänge über WLAN. Wir gestatten dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
- Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
- Wir gewährleisten nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Wir sind jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit wir deswegen eine Inanspruchnahme fürchten müssen und diese nicht mit einem üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern können. Wir behalten uns insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
- Die Nutzung des Internets erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Zugangscodes zu ändern.
- Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von uns und/ oder einem unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigter Rechtsgeschäfte, ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
- Der Mieter stellt uns von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, muss er uns unverzüglich auf diesen Umstand hinweisen.
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
- Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen und störende Unterhaltungen und ähnliche Maßnahmen (etwa auf dem Balkon) zu unterlassen
- Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
- Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist nur nach unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung gegen einen Aufpreis erlaubt
- In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf dem Balkon erlaubt.
- Pro Ferienwohnung steht ein PKW-Stellplatz nach Verfügbarkeit zur Verfügung. Es besteht ausdrücklich kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz. Gegebenenfalls nutzen Sie bitte öffentliche Parkplätze in der Umgebung.
- Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Mieter haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt uns auf erste Anforderung von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
- Wir haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist uns nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§13 Schriftform
- Andere als in diesen AGBs aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht, mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung wurden nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Mieter als alleine Allgemeine Rechtsgrundlage für die Rechtsbeziehung zwischen Mieter und uns akzeptiert mit seiner Überweisung der Anzahlung.
§14 Salvatorische Klausel
Sollte ein Punkt der Vertragsbeziehung aus anderen Gründen als den §§ 305-310 BGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder später werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt soweit nicht unter Berücksichtigung der nach-folgenden Regelung die Vertragsdurchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des BGH bekannt, wonach eine salvatorische Klausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Das gleiche gilt für eine Lücke der Vertragsbeziehung. Anstelle der unwirksamen oder un-durchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was diese Parteien gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
§ 15 Rechtswahl
- Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf von 1980 sowie alle weiteren Kollisionsnormen finden keine Anwendung.
- Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und dem Mieter werden die für die Ferienwohnung zuständigen Gerichte vereinbart, sofern nicht ein Gesetz ein anderen Gerichtstand zwingend vorschreibt.